Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
Der gesetzliche Hintergrund zur Arbeitssicherheit
Die körperliche Unversehrtheit ist in unserer Verfassung (Artikel 2 Abs. 2) verankert. Dies bedeutet, dass laut Gesetz im Zweifelsfall die Arbeitssicherheit der Produktivität vorzuziehen ist. In der betrieblichen Praxis ist das nicht immer so.
Um Termine einhalten zu können, werden von Vorgesetzten, wie auch von eigenverantwortlich agierenden Mitarbeitern scheinbar kalkulierbare Arbeitsrisiken eingegangen - die jedoch z.B. beim Zusammentreffen mehrerer unerwarteter Ereignisse zu Unfällen führen. Es ist eine Eigenart des Menschen, das Grenzrisiko falsch einzuschätzen. Aus diesem Grund erließ der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzestexten, welche den Unternehmer, wie auch die Mitarbeiter in die Pflicht nehmen.
Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wird dem Unternehmer seitens des Gesetzgebers eine sicherheitstechnische, wie auch arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit), bzw. durch einen Betriebsarzt per Gesetz (ArbSichG*) vorgeschrieben. Umfang und Art der Betreuung wird durch die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft per Unfallverhütungsvorschrift (BGV A2) definiert.
* ArbSichG = Arbeitssicherheitsgesetz - auch ASiG
Was bringt effiziente Arbeitssicherheit?
Ein effektives Arbeitsschutzsystem kann für Sie z.B. folgende Vorteile erbringen:
- Rechtliche Absicherung, insbesondere des Unternehmers, durch Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
- Kostensenkung durch Verringerung der Ausfalltage in Folge von Krankheit und Arbeitsunfällen.
- Verringerung von Personalengpässen und deren Folgen (z.B. Konventionalstrafe usw.).
- Höhere Chancen zur Rettung von Menschenleben und Sachwerten bei einem Brand.
- Kostenvermeidung von nachträglichem Anpassen von Betriebsmitteln oder Betriebsgebäuden an die gesetzlichen Anforderungen.
- Dem Kunden und der Öffentlichkeit wird das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens signalisiert.
- Die Verantwortlichkeit des Einzelnen wird gefordert und gefördert.
- Optimierung von Arbeitsprozessen durch kritisches Hinterfragen bezüglich der Arbeitssicherheit.