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Aufgaben unseres Betriebsarztes
Auch die Aufgaben des Betriebsarztes sind wie die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Arbeitssicherheitsgesetz umschrieben. Während unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihnen im sicherheitstechnischen Bereich zur Seite stehen, steht Ihnen unser Betriebsarzt mit seinem Wissen im arbeitsmedizinischen Bereich zur Verfügung. Der Leistungsumfang unserer Betriebsärzte kann wie folgt beschrieben werden:
- Beratung der verantwortlichen Personen bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Anlagen;
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln;
- der Einführung neuer Arbeitsverfahren und -mittel;
- der Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstungen;
- allen Fragen bezüglich der Arbeitsphysiologie, -psychologie und -hygiene;
- der Organisation der "Ersten Hilfe";
- Fragen der Ein- und Wiedereingliederung von Behinderten in Arbeitsprozesse;
- der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.
- Untersuchung (z.B. Einstellungsuntersuchung, Vorsorgeuntersuchung usw.) und arbeitsmedizinische Beurteilung der Mitarbeiter. Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse.
- Die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wird auf ihre Wirksamkeit hin beobachtet. Dies erfolgt in der Regel durch
- regelmäßige Begehungen der Arbeitsbereiche;
- Meldung von Mängeln an die verantwortlichen Personen; Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel werden hierbei vorgeschlagen;
- Überprüfung der Benutzung von Schutzmitteln und -einrichtungen.
- Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Ermittlung von Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Erkrankungen zukünftig zu vermeiden.
- Innerhalb des Unternehmens wird auf ein gesundheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter z.B. durch Gespräche, Übungen, Aufklärung usw. hingewirkt.