Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung und ggf. mehr) ist das „Fundament“ einer effektiven und gerichtsfesten Arbeitsschutzorganisation. Um dieses Fundament stabil und den Unternehmensprozessen angepasst zu gestalten, Gefährdungen zu ermitteln und ausgewogen zu bewerten, ist die Erfahrung kompetenter Fachkräfte erforderlich.
Unsere Dienstleistung rund um die Gesetzgebung:
Gefährdungsbeurteilungen entsprechend:
- §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz
- § 3 der Betriebssicherheitsverordnung
- § 3 der Arbeitsstättenverordnung
- § 6 der Gefahrstoffverordnung, Bewertung der Gefahrstoffe
Je nach Branche und Bedarf (für Gefährdungsbeurteilung):
- Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutzdokumente
- Erstellung von Lärmkataster
- Erstellung von Lichtkataster
- Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung
und einiges mehr.
Senden Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte.