Energieaudit gemäß DIN EN 16247

Seit April 2015 müssen gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Nur die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines EMAS-Umweltmanagementsystems befreit von der Verpflichtung Energieaudits durchzuführen.
 

Hopp + Flaig

  • führt Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durch
  • stellt Auditoren mit anerkannter Befähigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA)
  • berät Ihr Unternehmen zu den Forderungen der DIN EN 16247
  • analysiert gemeinsam mit Ihnen den Gesamtverbrauch und Möglichkeiten zur Energieeinsparung
  • erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Plan zur Realisierung der Effizienzmaßnahmen. Der Fokus liegt dabei auf der Wirtschaftlichkeit.
  • erstellt einen ausführlichen Auditbericht gemäß der Anforderungen des Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA)
  • ermöglicht Ihnen den Aufbau eine Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines EMAS-Umweltmanagementsystems

 

Da das Energieaudit von einer Person durchgeführt werden muss, deren Befähigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA) anerkannt wird, sind Sie bei der Durchführung eines Energieaudits mit Hopp+Flaig auf der sicheren Seite. Mit einem anerkannten und neutralen Auditor haben Sie die besten Voraussetzungen für eine schnelle und saubere Vorbereitung und Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247.

 

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Anschrift: Hopp + Flaig - Neue Weinsteige 69/71 - 70180 Stuttgart