Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung und ggf. mehr) ist das „Fundament“ einer effektiven und gerichtsfesten Arbeitsschutzorganisation. Um dieses Fundament stabil und den Unternehmensprozessen angepasst zu gestalten, Gefährdungen zu ermitteln und ausgewogen zu bewerten, ist die Erfahrung kompetenter Fachkräfte erforderlich.
Gefährdungsbeurteilungen entsprechend:
- § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz
- § 3 der Betriebssicherheitsverordnung
- § 3 der Arbeitsstättenverordnung
- § 6 der Gefahrstoffverordnung, Bewertung der Gefahrstoffe
Je nach Branche und Bedarf (für Gefährdungsbeurteilung):
- Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutzdokumente
- Erstellung von Lärmkataster
- Erstellung von Lichtkataster
- Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung