Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung und ggf. mehr) ist das „Fundament“ einer effektiven und gerichtsfesten Arbeitsschutzorganisation. Um dieses Fundament stabil und den Unternehmensprozessen angepasst zu gestalten, Gefährdungen zu ermitteln und ausgewogen zu bewerten, ist die Erfahrung kompetenter Fachkräfte erforderlich.

Gefährdungsbeurteilungen entsprechend:

Je nach Branche und Bedarf (für Gefährdungsbeurteilung):

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Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de