Compliance

Compliance

Unternehmensverantwortliche aller Branchen haben großes Interesse an regelkonformen Verhaltensweisen und Abläufen in ihrer Organisation.

Ein sicherer und geordneter Geschäftsverlauf sollte daher ein Teil der Unternehmensphilosophie sein und durch die gesamte Firma durchdringen.

Es ist ein Grundbedürfnis von leitenden Führungskräften, dass Angestellte und andere firmenrelevante Parteien regelkonform agieren. Besonders Gesetzesverstöße wirken sich negativ auf den Ruf und das Image des Unternehmens aus und können hohe Strafgelder oder Schadensersatzklagen mit sich ziehen. Auch die Missachtung interner Regeln hat Folgen, da wiederkehrendes und nicht sanktioniertes Fehlverhalten Einfluss auf die Unternehmenskultur und das Betriebsklima haben. Aufgrund dessen ist ein fundiertes Compliance-Management für jedes Unternehmen empfehlenswert.

Unsere Experten von Hopp + Flaig unterstützen Sie bei dem Aus- und Aufbau ihres Compliance Managements. Im Gegensatz zu großen Konzernen verfügen viele mittelständische Unternehmen nicht über die entsprechenden Ressourcen, um eine eigene Compliance Abteilung aufzubauen. Der Bereich Compliance umfasst eine Vielzahl an Bereichen in denen unsere Experten von Hopp + Flaig Sie und Ihre Organisation unterstützen können.

Am häufigsten kommt Compliance im Bereich der Wirtschaftskriminalität zum Tragen. Doch auch Produkthaftung, Kapitalmarktrecht, Datenschutz, Umwelt- und Außenwirtschaftsgesetze oder das Wettbewerbsrecht gehören dazu.

Hopp + Flaig bietet Ihrem Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Compliance-Management an und begleitet Sie auf dem Weg der Rechtskonformität.

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz, Whistleblowing

Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der „Whistleblower-Richtline“. Der deutsche Gesetzgeber hat dieser Anforderung  mit dem „Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG“ Rechnung getragen.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitende müssen seit 2.Juli 2023 eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
Für Unternehmen zwischen 50 – 249 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht ab dem 17.Dezember 2023.

Für den Betrieb sind sachkundige und unabhängige agierende Mitarbeiter notwendig.

Oft lohnt sich der Aufwand im Hinblick auf Schulung und Fortbildung eigener Mitarbeiter nicht.  

Ein repräsentatives Beispiel für eine Meldestelle finden Sie hier.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de