Nachhaltigkeitsbericht
Die CSR-Richtlinie der EU wurde Ende 2022 verabschiedet und wird jetzt in nationales Recht umgesetzt. Durch diese werden große Unternehmen dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2024 über Ihre Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Als großes Unternehmen gelten hierbei Firmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen. Über 250 Beschäftigte; 40. Mio.€ Umsatz; über 20 Mio.€ Jahresbilanzsumme. Im Rahmen der Lieferkette werden auch von kleineren Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte verlangt. Die Datenerhebung, Konsolidierung und Auswertung können sich jedoch als sehr komplex herausstellen. Hopp + Flaig begleitet Sie dabei mit System zum Ziel.
Hopp + Flaig
- berät Sie zum Aufbau und Inhalt des Nachhaltigkeitsberichtes
- unterstützt Sie bei der Datenauswahl, -bewertung und -aufbereitung in den einzelnen Fachbereichen und führt diese Daten an geeigneten Stellen zusammen
- unterstützt Sie bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
- schult Ihre Mitarbeiter zum Thema Nachhaltigkeit
- entwickelt Ansätze und Ideen für Verbesserungsmaßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit
Hopp + Flaig unterstützt Ihr Unternehmen gezielt auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht.
Dabei schaffen wir klare Strukturen für die steigenden Anforderungen und fördern durch Schulungen das Bewusstsein der Mitarbeiter.
In gemeinsamen Arbeitskreisen mit unserem Berater werden praktikable Lösungen entwickelt, um die interne Umsetzung so einfach wie möglich zu gestalten.
Neben der Transparenz für Ihre Kunden und die Öffentlichkeit werden auch die
Umweltauswirkungen und langfristig die betrieblichen Kosten gesenkt.