Beratung IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Abs. 1a EnWG
Die IT-Sicherheitskatalog Beratung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 11 Abs. 1a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) stellt einen wesentlichen Bestandteil der nationalen Strategie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen dar – insbesondere im Energiesektor. Dieser Katalog definiert spezifische Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen, die von Energieversorgungsunternehmen umgesetzt werden müssen, um die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Integrität ihrer IT-Systeme und Daten zu sichern.
Die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs für Unternehmen im Energiesektor sind darauf ausgerichtet, ein hohes Maß an Sicherheit in allen Bereichen der Energieversorgung zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl die physische Sicherheit der Einrichtungen als auch die Cybersicherheit der IT-Systeme. Unsere IT-Sicherheitskatalog Dienstleistung richtet sich dabei an Unternehmen jeder Größe, die gesetzeskonform und zukunftssicher handeln wollen.
Ein zentraler Aspekt des IT-Sicherheitskatalogs ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) – gemäß ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019. Diese Umsetzung bildet das Fundament für eine IT-Sicherheitskatalog Zertifizierung und dient der Nachweisführung gegenüber der Bundesnetzagentur. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts nach IT-Sicherheitskatalog, sondern auch bei der praxisgerechten Implementierung relevanter Maßnahmen.
Zu unseren Leistungen gehört auch die Durchführung einer IT-Sicherheitskatalog GAP-Analyse, mit der Ihre bestehende Sicherheitsarchitektur bewertet und mit den Anforderungen der BNetzA abgeglichen wird. Diese Bestandsaufnahme liefert die Grundlage für einen konkreten Maßnahmenplan und hilft dabei, Schwachstellen im Sinne des IT-Sicherheitskatalogs frühzeitig zu erkennen.
Unsere Berater für den IT-Sicherheitskatalog begleiten Sie auf Wunsch durch alle Phasen: von der ersten Checkliste zur Einführung des IT-Sicherheitskatalogs, über die Erstellung von Prozessdokumentation und Verfahrensanweisungen für Energieversorger, bis hin zur Vorbereitung auf die Auditierung nach IT-Sicherheitskatalog-Vorgaben.
- Welche IT-Systeme und Daten sind kritisch für die Energieversorgung?
- Welche spezifischen Risiken bestehen für diese Systeme und Daten?
- Wie hoch ist das Risiko (Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit)?
Auf der Grundlage dieser Bewertung werden spezifische Sicherheitsrichtlinien und Verfahren entwickelt und implementiert, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ermöglicht es, Schwachstellen schnell zu identifizieren und kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen. Notwendige Anpassungen am ISMS werden daraufhin implementiert und deren Effektivität überprüft, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit der kritischen Infrastrukturen im Energiesektor dauerhaft zu gewährleisten.