AZAV Zertifizierung für Träger und Maßnahmen
Die AZAV Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) dient der Qualitätssicherung von Bildungs- und Arbeitsmarkt-Dienstleistern.
Um von der Bundesagentur für Arbeit als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III zugelassen zu werden, benötigen Sie zur Trägerzulassung eine AZAV-Zertifizierung. Ergänzend müssen Sie die arbeitsfördernden AZAV Maßnahmen zulassen.
Eine AZAV-Zertifizierung ist die Grundlage dafür, dass bei Ihnen Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit eingelöst werden können. Sie ist somit wertvoll für z. B. Bildungsträger, private Arbeitsvermittler, Behindertenwerkstätten, Träger von Transferleistungen und REHA-Maßnahmen.
Hopp + Flaig
- analysiert den Ist-Zustand und integriert die AZAV-Anforderungen in bestehende QM-Systeme
- bietet Ihnen Unterstützung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung als auch bei der Trägerzulassung nach AZAV
- erstellt einen Maßnahmenplan und verfolgt die offenen Maßnahmen
- führt mit Ihnen gemeinsam die Vorbereitung Ihrer AZAV-Zertifizierung durch. Sie können dadurch von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden bzw. die AZAV Zulassung erhalten
- begleitet Zertifizierungsaudits und Maßnahmenzulassung
Durch unsere über 25-jährige Erfahrung können Sie auf ein fundiertes Know-how bei der Beratung und generell auf ein breites Leistungsportfolio zurückgreifen. Von Stuttgart und Donaueschingen aus betreuen wir Sie in Baden-Württemberg und ganz Deutschland.
Wir finden individuelle Lösungen und schaffen unter Berücksichtigung von praxisbezogenen Prozessen klare Strukturen.
Weiterhin prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam, ob Sie über die entsprechenden Ansprüche verfügen, sich Ihre Zertifizierungsberatung staatlich fördern zu lassen.