Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt

Das Arbeitssicherheitssicherheitsgesetz fordert von Unternehmen die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, bzw. eines Betriebsarztes, um den umfangreichen Vorgaben der Arbeitsschutzgesetzgebung, den Arbeitsschutzvorschriften und dem technischen Regelwerk überhaupt gerecht zu werden.

Um einerseits die Anzahl der Arbeitsunfälle zu minimieren und juristisch weitgehend auf der sicheren Seite zu stehen, andererseits effizient und wirtschaftlich arbeiten zu können, ist Erfahrung und „Fingerspitzengefühl“ vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Sie benötigen entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz, bzw. nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder einen Betriebsarzt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG, DGUV V2)

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes umfassend zu gewährleisten. Um dies weitestgehend erfüllen zu können, geht unser Kompetenzstand und Dienstleistungsangebot interdisziplinär über das übliche Wissen zum Arbeitsschutz hinaus.

Letztendlich ist unser gemeinsames Ziel die Vermeidung von (insbesondere schweren) Arbeitsunfällen. Des Weiteren ist unser Ziel eine größtmögliche juristische Sicherheit, sollte sich wider Erwarten doch ein solcher ereignen. 

Betriebsärztinnen / Betriebsärzte

Um die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, bzw. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 neben unserer sicherheitstechnischen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassend erfüllen zu können, arbeiten wir mit verschiedenen erfahrenen Betriebsärzt*innen in enger Kooperation zusammen. Unsere Kooperationspartner führen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen bei Ihnen vor Ort, beziehungsweise in der jeweiligen Praxis des bestellten Betriebsarztes durch. Je nach Bedarf werden kompetent BEM-Gespräche (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt, die Betriebsärzte können auch in speziellen gesundheitlichen Fragen rasch Auskunft erteilen.

Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Projektarbeiten)

Obwohl Sie eventuell schon selbst eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen, können aufgrund spezifischer Situationen, Problemstellungen und erhöhtem Arbeitsaufkommen wichtige Themen des Arbeitsschutzes unter Umständen nicht erledigt werden. Auch kann im Falle von schweren Arbeitsunfällen eine unabhängige Ermittlung durchaus sinnvoll sein.

 

Wir können Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur), bzw. einen Betriebsarzt anbieten oder Ihre momentane Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen.

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung und ggf. mehr) ist das „Fundament“ einer effektiven und gerichtsfesten Arbeitsschutzorganisation. Um dieses Fundament stabil und den Unternehmensprozessen angepasst zu gestalten, Gefährdungen zu ermitteln und ausgewogen zu bewerten, ist die Erfahrung kompetenter Fachkräfte erforderlich.

Gefährdungsbeurteilungen entsprechend:

Je nach Branche und Bedarf (für Gefährdungsbeurteilung):

Gefahrstoffe / Gefahrstoffbewertung

Die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und insbesondere die Bewertung der Gefahrstoffe muss entsprechend den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung durch eine hierzu befähigte Person erfolgen. Auch handelt es sich um eine Thematik mit interdisziplinären Anforderungen aus dem Arbeits- wie auch Umweltschutz. 

Je nach Branche, kann insbesondere bei chemischen Prozessen die Bewertung der Gefahrstoffe erhöhte Anforderungen an die bewertende Person stellen.

Hopp + Flaig

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Um die Sicherheit von Betriebsmitteln zu gewährleisten, müssen Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Verschiedene Prüfungen können durch interne befähigte Personen geprüft werden, andere Prüfungen müssen teils aus fehlender Sachkenntnis, aus personellen oder zeitlichen Gründen durch externe befähigte Personen vergeben werden. Sofern wir notwendige Prüfungen nicht selbst durchführen, können wir befähigte Partnerunternehmen vermitteln.

Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln nach BetrSichV, bzw. DGUV V3

Um eine Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie anderen Personen durch gefährliche elektrische Spannungen auszuschließen, prüfen wir gerne für Sie Ihre ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen (ortsfeste) elektrischen Arbeits- und Betriebsmittel. Die Prüfung erfolgt durch ein erfahrenes Partnerunternehmen. Ganz nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ erstellen wir gerne die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV, überwachen die Prüffristen und melden uns bei Ihnen, wenn die nächsten Prüfungen fällig werden. Melden Sie sich bei uns – nach einer Besichtigung der elektrischen Umgebung können wir Ihnen ein faires Angebot erstellen.

Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach TRBS 2121 Teil 2

Leitern und Tritte müssen nach dem Regelwerk mindestens jährlich auf Mängelfreiheit geprüft werden. Gerne prüfen wir für Sie Ihre vorhandenen Leitern und Tritte nach dem Regelwerk TRBS 2121 Teil 2. Häufig erfolgt diese Prüfung bei unseren Kunden mit sicherheitstechnischer Betreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kostenfrei.

Prüfung von Lagerregalen nach DIN 15635

Lagerregale aus Stahl müssen nach dem Regelwerk mindestens jährlich auf Mängelfreiheit geprüft werden. Wir führen gerne für unsere Kunden die regelmäßige Prüfung der Lagerregale aus Stahl nach DIN 15635 durch, jedoch keine automatischen Hochregallager. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.

Ausbildung und Seminare

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber u.a. als erster Ansprechpartner für die Belegschaft bei Fragen zum Arbeitsschutz. Sicherheitsbeauftragte sind bei regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben. Nach Anforderung des SGB VII, bzw. § 20 der Unfallverhütungsvorschrift der DGUV V1 bilden wir Ihre Sicherheitsbeauftragten aus. Die Ausbildung erfolgt durch sehr erfahrene Referenten, in Anlehnung an die Branche Ihres Unternehmens. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Teilnehmer.

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Ihre Mitarbeiter können durch unsere erfahrenen Ausbilder vor Ort bei Ihnen zu Gabelstaplerfahrern entsprechend den Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-001 ausgebildet werden. Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil mit Abschlussprüfung. Wir berücksichtigen auf Wunsch Ihre wöchentliche Produktion, so dass Ausbildungen auch z.B. an einem Samstag durchgeführt werden können. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt hierbei fünf Teilnehmer.

Kranführerschein

Gerne bilden wir bei Bedarf Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Kranen (Hallen- oder Brückenkran) aus. Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Grundsatz 309-003. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Kranführerschein. Wir berücksichtigen auf Wunsch Ihre wöchentliche Produktion, so dass Ausbildungen auch z.B. an einem Samstag durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt hierbei fünf Teilnehmer.

Ersthelferausbildung und -auffrischung

In jedem Unternehmen muss eine ausreichende Zahl von Ersthelfern ausgebildet und benannt werden. Wir bilden gerne für Ihr Notfallmanagement Ersthelfer im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift § 26 der DGUV V1 aus. Da wir in enger Kooperation mit Partnerunternehmen arbeiten, können Ausbildungstermine auch kurzfristig und individuell vereinbart werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt pro Tag neun Teilnehmer und wird vor Ort bei Ihnen durchgeführt. Da die Abrechnung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt, ist diese Ausbildung für Ihr Unternehmen kostenfrei.

Viele anstehende Aufgaben können durch unsere weiteren Angebote (Managementsysteme, Notfallmanagement, Arbeitsschutzorganisation, arbeitsmedizinische Betreuung, Schulungen, Brandschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit) zeitnah und aus einer Hand bedient werden. Gerne können Sie sich über weitere Dienstleistungen auf unserer Webseite informieren.

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Für nähere und detailliertere Informationen wenden Sie sich einfach an einen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder direkt an Herrn Hopp (Geschäftsführung Arbeitsschutz).

Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement

Die ISO 45001 ist der Standard für Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gilt für jede Organisation, unabhängig von Größe, Typ und Art. Sie ersetzt den zuvor geltenden Standard OHSAS 18001. Diese internationale Norm legt Prozesse und Anforderungen fest, mit dem Ziel, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und Strategien für Gesundheits- und Arbeitsschutz umzusetzen.

Unsere Berater zu ISO 45001 sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, wodurch eine praxisnahe Umsetzung gewährleistet wird. Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat bei der Integrierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) nach ISO 45001 in Ihrem Unternehmen. Wir führen GAP-Analysen durch, bereiten Sie mit Hilfe der erforderlichen internen Audits auf die Zertifizierung vor und begleiten Sie gerne bei externen Zertifizierungsaudits, um ineffiziente Vorgaben zu vermeiden.

Viele anstehende Aufgaben können durch unsere weiteren Angebote wie z.B. Umweltmanagement, Notfallmanagement, Arbeitsschutzorganisation, arbeitsmedizinische Betreuung, Schulungen, Brandschutz, Datenschutz und IT-Sicherheit zeitnah und aus einer Hand bedient werden.

Ein ISO 45001 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement kann idealerweise auch mit einem Umweltmanagement ISO 14001 zu einem EHS (Environment Health Safety-System) kombiniert werden oder zusammen mit einem Qualitätsmanagementsystem z.B. ISO 9001 zu einem integrierten Managementsystem entwickelt werden. Gerade zu integrierten Managementsystemen bringt Hopp + Flaig umfassend Erfahrung mit.

 

 

 

 

 

Normenanforderung

Anzahl Zertifizierungen

Deutschland 

Europa 

Weltweit 

Anzahl Zertifizierungen

0
0
0

Brandschutz

Brandschutzbeauftragte

Verschiedentlich ist bei einer erhöhten Brandgefahr die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll, teils auf Forderung des Brandschutzversicherers notwendig. Auch in diesem Fall können wir Sie mit erfahrenem Personal unterstützen und erstellen Ihnen auf Wusch gerne ein faires Angebot.

Brandschutzorganisation, Brandschutzhelfer

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss je nach Unternehmen eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern (ASR A2.2) ausgebildet und benannt werden. Ausbildungen im kleinen Kreis (für unsere schon sicherheitstechnisch betreuten Kunden) oder auch in größerem Rahmen (ab 9 Teilnehmern) können durch unsere Unterstützung erfolgen. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.

Brandschutzdokumente

Benötigen Sie für Ihr Unternehmen

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Brandschutzordnung (DIN 14096 Teile A, B, C)
  • Evakuierungsplan (VDI 4062)
  • Feuerwehrpläne

dann melden Sie sich bei uns. Gerne erstellen wir für Sie ein entsprechendes Angebot.

Evakuierungsübung und Evakuierungshelfer

Eine funktionierende und effektive Evakuierung bei einem Unternehmen kann im Brandfall je nach Unternehmensgröße komplex sein. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem speziellen Fall. Mit unserer Erfahrung können wir bei der Planung einer Evakuierung zur Effizienz dieser beitragen. Die Erstellung eines Evakuierungsplans nach VDI 4062 kann durch uns durchgeführt werden. Auch die notwendige Schulung der Evakuierungshelfer kann nach einer gemeinsamen Planung durch uns erfolgen. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.

Gefahrgutbeauftragter

Je nach Unternehmen und der Menge an zu transportierendem Gefahrgut ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben (Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen = GbV). Haben Sie Bedarf – dann melden Sie sich einfach bei uns. Gerne erstellen wir ein Angebot.

Personal zur Schweißaufsicht und Zertifizierung nach EN 1090

Bei Schweißbauteilen gemäß EN ISO 14731 muss eine Person zur Schweißaufsicht über die entsprechenden allgemeinen, technischen und schweißtechnischen Kenntnisse verfügen, um seine Aufgaben erfüllen zu können.

Um komplizierte Problemstellungen lösen zu können, müssen kritische und ursprüngliche Bewertungen zur Festlegung und Entwicklung der besten technischen und wirtschaftlichen Lösungen bei der Anwendung der Schweißtechnik und verwandter Technologien für hochkomplexe und unvorhersehbare Bedingungen erkannt werden. Unser Partnerunternehmen ist in der Lage, die Schweißtechnik und verwandte Technologien für die Fertigung von Schweißkonstruktionen, einschließlich hochkomplexer Sachverhalte zu bewältigen und anzupassen.

Nicht jedes Unternehmen verfügt über Personal mit dieser Fachkenntnis. Gerne vermitteln wir Ihnen ein äußerst erfahrenes Unternehmen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Hermann Hopp

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de