Hinweisgeberschutzgesetz

Einladung zum Remote-Event am 23. Juni 2022

Mit der Zustimmung des Bundestages zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz – als Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie – am 16.12.2022 steht die verpflichtende Einführung von Hinweisgeberschutzsystemen für Firmen ab 50 Personen kurz bevor.
Hopp + Flaig bietet bereits jetzt ein solches System an und übernimmt für seine Kunden die Funktion einer internen Meldestelle, inklusive der Bearbeitung eingehender Meldungen.

Wir laden Sie herzlich zu unserer Online-Veranstaltung „Hinweisgeberschutzgesetz“ ein. Unser Team begleitet Sie durch den Nachmittag und beantwortet Ihre Fragen zum Thema.
Bei Interesse senden Sie uns bitte bis zum 13.01.2023 eine E-Mail an schatzinger@hopp-flaig.de.
Wir lassen Ihnen daraufhin gerne eine Teams-Einladung zukommen!

Remote

14:00 – 15:30 Uhr Fachliche Präsentation zum Thema „Hinweisgeberschutzgesetz“.

15:30 – 16:00 Uhr offene Fragerunde

Wir freuen uns auf Sie!

Datum:

20.01.2023 14:00

Ort:

Remote

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de