Lieferkettensorgfaltsgesetz

Einladung zum Remote-Event am 23. Juni 2022

Mit dem Eintritt des Lieferkettensorgfaltsgesetz am 1. Januar 2023 wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt in der Lieferketten geregelt. 

Somit sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Umsetzung spezieller Sorgfaltspflichten gezwungen. 

Diese Sorgfaltspflichten beziehen sich dabei nicht nur auf den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch auf das Handeln von unmittelbaren ZuliefererInnen und VertragspartnerInnen.

Wir beschäftigen uns im Workshop mit folgenden Fragestellungen:

Wir laden Sie herzlich zu unserer Remote Veranstaltung zum „Lieferkettensorgfaltsgesetz“ ein. Unser Team begleitet Sie durch den Nachmittag und beantwortet Ihre Fragen zum Thema.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 21.02.2023 hier zur Informationsverantaltung an.

Remote

15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Fachliche Präsentation zum Thema Lieferkettensorgfaltsgesetz

16:30 Uhr bis 17:00 Uhr offene Fragerunde

Wir freuen uns auf Sie!

Datum:

28.02.2023 15:00

Ort:

Remote

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de