Erfüllung einer gesetzeskonformen Arbeitssicherheit ...

Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt

Das Arbeitssicherheitssicherheitsgesetz fordert von Unternehmen die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, bzw. eines Betriebsarztes, um den umfangreichen Vorgaben der Arbeitsschutzgesetzgebung, den Arbeitsschutzvorschriften und dem technischen Regelwerk überhaupt gerecht zu werden.

Um einerseits die Anzahl der Arbeitsunfälle zu minimieren und juristisch weitgehend auf der sicheren Seite zu stehen, andererseits effizient und wirtschaftlich arbeiten zu können, ist Erfahrung und „Fingerspitzengefühl“ vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

 

Sie benötigen entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz, bzw. nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder einen Betriebsarzt.

Wir können Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur), bzw. einen Betriebarzt anbieten. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen:

  • Metallbearbeitung, Lohnfertigung
  • Maschinen- und Gerätebau
  • Werkzeugbau
  • Entgrat- und Strahltechnik
  • Elektrotechnik- und Elektronikbranche
  • Chemiebranche
  • Textilbranche
  • Büro- und Verwaltung, Dienstleistungen
  • Orthopädie- und Medizintechnik
  • Arztpraxen
  • Nahrungsmittelbranche
  • Werksschutz- und Zeitarbeitsbranche
  • Gebäudereinigungsbranche

und mehr

 

Senden Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte.


Anschrift: Hopp + Flaig - Neue Weinsteige 69/71 - 70180 Stuttgart