Das neue Verpackungsrecht praxisgerecht umsetzen
Was ist die PPWR?
.Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), offiziell Verordnung (EU) 2025/40, ist das neue europäische Verpackungsrecht. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Als Verordnung ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen, der ohne den Umweg über nationale Umsetzungsgesetze gilt. In Deutschland bleibt bis dahin das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich; es wird durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR angepasst.
Was bedeutet das für ihr unternehmen?
Die PPWR betrifft praktisch jeden, der Verpackungen entwirft, herstellt, befüllt, importiert oder verpackte Waren unter eigener Marke in der EU in Verkehr bringt. Auf Sie kommen unter anderem zu: Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat, Beschränkungen bestimmter Stoffe (etwa PFAS), Vorgaben zur Verpackungsminimierung, Mehrwegquoten, neue Kennzeichnungspflichten sowie die EU-weit harmonisierte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit nach Umweltfreundlichkeit gestaffelten Gebühren.
Davon profitieren sie
- Sicherung des Marktzuganges in der EU
- Vermeidung von Bußgeldern und Verkaufsverboten
- Sicherstellung von Planungssicherheit bei Material, Design und Beschaffung
- Sauber gepflegte Stammdaten und eine belastbare Dokumentation werden so vom Pflichtprogramm zum echten Wettbewerbsvorteil.
So unterstützt sie Hopp +Flaig
Mit einem qualifizierten, interdisziplinären Team verbinden wir Theorie und Praxis. Wir verschaffen Ihnen zunächst einen klaren Überblick über Ihre Betroffenheit und Ihre Rollen entlang der Lieferkette, leiten daraus die konkreten Pflichten und Fristen ab und bauen gemeinsam mit Ihnen eine schlanke, nachweissichere Dokumentation auf – einschließlich Konformitätserklärungen und technischer Unterlagen. Auf Wunsch verzahnen wir die Anforderungen mit Ihren bestehenden Managementsystemen und begleiten Sie dauerhaft bei der jährlichen Konformitätsbewertung. Sprechen Sie uns an – wir bringen das Thema gemeinsam mit Ihnen zum Erfolg.