Arbeitsschutz-Schulungen

Ausbildung als SiBe, zum Gabelstaplerfahrer, als Ersthelfer (auch Auffrischung) oder Kranführerscheine

Hinweisgeberschutz

Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der „Whistleblower-Richtline“. Der deutsche Gesetzgeber hat die Umsetzung immer wieder verschoben und ist nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nun unter Zugzwang.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Hopp+Flaig berät zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), unterstützt bei Compliance und Sorgfaltspflichten, um Ihre Lieferkette sicher zu gestalten.

Automotive Core Tools

Bei den Automotive Core Tools handelt es sich um bewährte und geforderte Methoden für die Qualitätsplanung und -lenkung. Sie gelten als die wichtigsten in der Automobilindustrie angewendeten Methoden im Qualitätsmanagement.

KBA

Die Zulassung umweltschonender und einwandfreier Technik für Fahrzeuge werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Um nachzuweisen, dass die Fahrzeuge / Fahrzeugteile diesen Anforderungen entsprechen und zu einem sicheren und umweltfreundlichen Straßenverkehr beitragen, wird eine EG-Erlaubnis, eine EG-Bauartgenehmigung oder eine Typgenehmigung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht benötigt.

Großhandelserlaubnis

Für den Handel mit Arzneimitteln müssen Unternehmen über eine Arzneimittel-Großhandelserlaubnis verfügen. Die Anforderungen hierfür sind in Paragraf 52 des Arzneimittelgesetzes (AMG) definiert und beinhalten unter anderem

APQP

Advanced Product Quality Planing (APQP) wird auch Qualitäts(voraus)planung oder Steuerungsplan genannt. APQP beschreibt die Maßnahmen, die vor Produktionsstart durchgeführt werden müssen, um am Ende ein hochwertiges Produkt garantieren zu können. Gefordert wird ein solcher systematischer Standard von der IATF 16949.

Prozessvalidierung

Die stichprobenartigen Inspektionen und Prüfungen sind aufgrund der Komplexität von Medizinprodukten und deren Herstellung nicht ausreichend, um die Qualität sicherzustellen.

Biokompatibilität

Auch bei der Biokompatibilität von Medizinprodukten geht es darum, die Sicherheit zu gewährleisten und Risiken zu minimieren. Biokompatibilität steht für „verträglich mit dem Leben“ und sagt aus, ob die Produkte einen negativen Einfluss auf Lebewesen haben. Der Nachweis der Biokompatibilität kann nach der Norm DIN EN ISO 10993 durch biologische Prüfungen und durch eine Beurteilung der herauslösbaren Chemikalien erfolgen.

Gebrauchstauglichkeit

Die Gebrauchstauglichkeit (Usability) für Medizinprodukte ist dazu da, um Benutzungsfehler zu vermeiden und damit zur Sicherheit des Medizinprodukts beizutragen. Ist die Gebrauchstauglichkeit unzureichend, kann dies zu erheblichen Schäden oder sogar zum Tod des Patienten führen.

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de