NIS2
Die NIS 2.0-Richtlinie („Network and Information Systems“) repräsentiert die neueste Entwicklung in der europäischen Gesetzgebung zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen.
ISO 27701
Die ISO/IEC 27701 „Sicherheitstechniken – Erweiterung zu ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002 für das Management von Informationen zum Datenschutz – Anforderungen und Leitlinien“ stellt eine Erweiterung der ISO/IEC 27001 dar und fokussiert sich auf den Datenschutz und das Management von personenbezogenen Daten.
ISO 27018
Die ISO/IEC 27018 „Informationstechnik – Sicherheitsverfahren – Leitfaden zum Schutz personenbezogener Daten (PII) in öffentlichen Cloud-Diensten als Auftragsdatenverarbeitung“ ist ein international anerkannter Standard, der sich speziell auf den Datenschutz in Cloud-Umgebungen konzentriert.
ISO 27017
Die ISO/IEC 27017 „Informationstechnik – Sicherheitsverfahren – Anwendungsleitfaden für Informationssicherheitsmaßnahmen basierend auf ISO/IEC 27002 für Cloud Dienste“
Externe Schweißaufsicht
Bei Schweißbauteilen gemäß EN ISO 14731 muss eine Person zur Schweißaufsicht über die entsprechenden allgemeinen, technischen und schweißtechnischen Kenntnisse verfügen, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
Externe Betriebsbeauftragte
Je nach Unternehmen und der Menge an zu transportierendem Gefahrgut ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter, Brandschutzorganisation, Brandschutzhelfer, Brandschutzdokumente, Evakuierungsübung und Evakuierungshelfer
Prüfungen nach BetrSichV
Um die Sicherheit von Betriebsmitteln zu gewährleisten, müssen Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden.
Arbeitsschutz-Schulungen
Ausbildung als SiBe, zum Gabelstaplerfahrer, als Ersthelfer (auch Auffrischung) oder Kranführerscheine
Hinweisgeberschutz
Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der „Whistleblower-Richtline“. Der deutsche Gesetzgeber hat die Umsetzung immer wieder verschoben und ist nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nun unter Zugzwang.